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§ 1 Allgemeine Grundlagen
1. Geltung der AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten
für sämtliche Verträge, aufgrund derer die MZ (nachfolgend "MZ") Lieferungen
und Dienstleistungen gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend "Kunden")
erbringt. Diese AGB finden auch auf zukünftige Geschäfte zwischen den
Vertragspartnern Anwendung, selbst wenn im Zeitpunkt eines zukünftigen Vertragsabschlusses
nicht gesondert darauf Bezug genommen wird. AGB des Kunden gelten nur, wenn sich
diesen ausdrücklich schriftlich unterworfen hat. Die jeweils gültige
Fassung dieser AGB wird auf der Homepage von MZ kundgemacht.
2. Änderung der AGB
MZ ist berechtigt, die AGB jederzeit - mit Wirksamkeit auch für bestehende
Vertragsverhältnisse zu ändern. MZ wird den Kunden zumindest
30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der entsprechenden Änderung von dieser
in Kenntnis setzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung binnen
zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die geplante Änderung der
AGB schriftlich zu widersprechen, widrigenfalls der Kunde der Änderung der
Vertragsgrundlagen zustimmt. Nicht zeichnungsberechtigte Personen von MZ
haben keine Vollmacht, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegenzunehmen, oder
sonst auf irgendeine Weise für MZ rechtsgeschäflich verbindliche
Erklärungen abzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Anschein einer derartigen
Berechtigung zu vermeiden.
3. Unternehmereigenschaft / Verzicht auf KSchG über Verbraucher
Der Kunde bestätigt, dass der Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
ist und daher die Bestimmungen des KSchG über Verbraucher nicht zur Anwendung
gelangen. Für den Fall, dass ein Kunde Leistungen und Services von MZ
als Verbraucher in Anspruch nimmt, erklärt er mit seiner Unterschrift ausdrücklich
den Verzicht auf die geltenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes hinsichtlich
Vertragsrücktritt und Stornierung.
§ 2 Allgemeine Vertragliche Grundlagen
1. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern kommt zustande, wenn
MZ nach Zugang einer Bestellung des Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung
oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Anschrift abgesandt
hat oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (zB Eröffnung des
Internetzugangs, Errichtung eines Webspace, Bekanntgabe von User-Login und Passwort)
begonnen hat. Näheres zum Bestellverfahren regelt § 4 der AGB. Für
die Erbringung der Services gelten die in den Kundenverträgen und Aufträgen
enthaltenen Leistungsbeschreibungen, sonstige Anlagen
(zB Preisspezifikation, Kundeninformation, Pflichtenheft, besondere Geschäftsbedingungen)
und diese AGB.
2. Widersprüchliche Vertragsbestandteile
Bei Widersprüchen gelten die Bestandteile des zwischen dem Kunden und MZ
abgeschlossenen Vertrages in der folgenden Reihenfolge:
a. Individualvereinbarungen
b. Auftrag, sowie Vertrag einschließlich besondere Geschäftsbedingungen
c. Anlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung
d. Allgemeine Geschäftsbedingungen von MZ
Mündliche Nebenabreden sind gemäß § 16.2 unwirksam.
§ 3 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Erbringung der jeweiligen Dienstleistungen und/oder
die Lieferung der Software oder anderen Produte wie Grafiken, Logos etc. Durch
die vertragliche Leistungsbeschreibung wird jeweils die allgemeine Art der Leistung,
sowie der diesbezügliche Umfang an Einzelleistung (nachfolgend "Services")
vereinbart. MZ ist bemüht, nachträgliche - vom Kunden gewünschte
- Änderungen des Leistungsgegenstandes zu berücksichtigen. Der Kunde
nimmt jedoch ausdrücklich zur Kenntnis, daß später berücksichtigte
Änderungswünsche und/oder Ergänzungen zu einer Änderung und/oder
Anpassung der Termin- und Preisvereinbarungen führen können.
2. Änderungsrecht
Soweit dies aufgrund zwingender Umstände erforderlich ist, die nicht dem
Einfluß von MZ unterliegen (insbesondere technische Fortentwicklung,
Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen, oder die Nichtverfügbarkeit
von Zulieferteilen für die Infrastruktur oder ihrer Komponenten) hat MZ
das Recht, vertragsgegenständliche Services oder einzelne technische Bestandteile
des Service übergangsweise oder dauerhaft zu ändern, soweit dadurch
die Interessen des Kunden an den vereinbarten Services nicht oder nur vorübergehend
und unerheblich behindert werden. Der Kunde ist verpflichtet an derartigen Änderungen
mitzuwirken. Andere Änderung der Leistungsbeschreibung bedürfen der
Zustimmung des Kunden, wobei für die Erteilung der Zustimmung des §
1.2 mit der Maßgabe gilt, daß der Kunde einer neuen Leistungsbeschreibung
zugestimmt hat, wenn er nicht binnen eines Monats nach Mitteilung an den Kunden
den Vertrag zum nächstmöglichen Kündigungstermin aufkündigt.
Kündigt der Kunde nicht, so gilt die neue Leistungsbeschreibung ab dem Zeitpunkt
der Mitteilung bzw. ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Erbringung der abgeänderten
Services.
§ 4 Bestellungen des Kunden
Bestellungen sind in schriftlicher Form gemäß § 16.2 an MZ
zu richten. Nach Eingang der Bestellung bei MZ ist der Kunde an eine von
ihm erteilte Bestellung für eine Frist von zwei Wochen gebunden. Eine Stornierung
der Bestellung ist daher nur mit Zustimmung von MZ möglich. MZ
behält sich jedoch das Recht vor, selbst bei Einverständnis mit einer
Stornierung der Bestellung vom Kunden neben den Aufwendungen und Kosten für
die schon erbrachten Bemühungen und/oder Leistungen eine Stornogebühr
in der Höhe von 30 % des Gesamtpreises zu verlangen. MZ wird den Erhalt
von Bestellungen unverzüglich entweder per Fax oder auf elektronischem Weg
bestätigen, wobei Erklärungen, die von MZ auf elektronischem
Weg ausgefertigt werden, keiner Unterschrift bedürfen. Eine Bestellung, deren
Empfang von MZ nicht bestätigt wurde, gilt als nicht eingegangen.
Eine Annahme der Bestellung des Kunden durch MZ erfolgt durch Übersendung
der gegengezeichneten Bestellung oder durch sonstige schriftliche Bestätigung.
Die bloße Bestätigung des Eingangs einer Bestellung stellt jedoch keine
Annahme der Bestellung dar. Es besteht kein Anspruch darauf, daß die Annahme
einer Bestellung durch MZ erfolgt. MZ wird den Kunden über
die Annahme bzw. die Ablehnung einer Bestellung unverzüglich in geeigneter
Weise
(schriftlich oder auf elektronischem Weg) informieren. Bei Unstimmigkeiten über
die Existenz oder den Inhalt eines Auftrages sind die bei MZ befindlichen
Aufzeichnungen und schriftlichen Unterlagen maßgeblich. MZ ist weiters
berechtigt, die Annahme einer Bestellung von einer Sicherheitsleistung in von
MZ festzulegender Form (zB Kaution, Bankgarantie) oder von einer Vorauszahlung,
beides in angemessener Höhe der zu erwartenden Entgeltverpflichtung des Kunden,
abhängig zu machen.
§ 5 Leistungsbeginn
1. Lieferungs-/Leistungsfrist
MZ ist bemüht, die zwischen MZ und dem Kunden verbindlich festgesetzten
Termine (zugesagte Liefertermine) einzuhalten. Alle übrigen Termine, die nicht
schriftlich verbindlich von MZ zugesagt wurden, stellen ebenso wie Terminschätzungen
oder Schätzungen von Lieferzeiten unverbindliche Cirka-Zeitangaben dar. Zugesagte
Liefertermine (sowie angegebene Liefertermine oder Leistungszeiten) verlängern
sich stets um den Zeitraum, in dem MZ durch Umstände, die MZ
nicht zu vertreten hat, an der termingerechten Lieferung oder Leistung gehindert
wurde (z.B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, behördliches Eingreifen
bzw. behördliche Anordnungen, Transportsperren, sowie alle sonstigen Umstände,
die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von MZ liegen). Entsprechendes
gilt für den Zeitraum, in dem
MZ auf Mitwirkungshandlungen und Informationen des Kunden, die für
die Lieferung oder Leistung erforderlich sind, wartet. MZ verpflichtet
sich, den Kunden über absehbare Verzögerungen - außer bei Gefahr
im Verzug - stets in angemessener Weise zu informieren.
2. Verzug
Gerät MZ mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, so obliegt es
dem Kunden, MZ schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung
zu setzen. Nach deren fruchtlosem Ablauf ist der Kunde berechtigt, nach seiner
Wahl vom jeweils betroffenen Kundenvertrag zurückzutreten, oder eine der
Beeinträchtigung entsprechenden Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
Bei Dauerschuldverhältnissen tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts
das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und das Recht zur angemessenen
Herabsetzung der Vergütung für die Dauer der Beeinträchtigung.
Bei der Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche wird ausdrücklich
auf die Haftungsausschlüsse gemäß § 9 hingewiesen. Der Kunde
ist für den Fall des Verzugs von MZ nur dann berechtigt, vom Vertrag
abzugehen, wenn
a. der Verzug auf alleinigem Verschulden von MZ bzw seiner Gehilfen
und Subunternehmer beruht und von MZ (bzw seinen Gehilfen und Subunternehmen)
zu vertreten ist.
b. der Verzug nicht auf Umstände zurückzuführen ist, die der
Kunde (insbesondere durch Verletzung seiner Pflichten nach §§ 7.3 und
10) zu vertreten hat.
c. Der Kunde MZ ordnungsgemäß nach den Vorschriften in §
5.2 zur nochmaligen Leistungserbringung aufgefordert hat.
d. MZ nicht binnen dreißig Werktagen nach der Aufforderung durch
den Kunden seiner Leistungspflicht in wesentlichen Teilen nachgekommen ist.
In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein
Verzug von MZ bei bloßen Teilterminen den Kunden nicht berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. Handelt es sich bei den Teilleistungen um ihrem
Wesen nach unteilbare Leistungen im Sinne des § 918 ABGB, so ist ein Rücktritt
dennoch zulässig. Auf die Beschränkung des Rücktrittsrechts nach
§ 12 wird hingewiesen.
§ 6 Servicequalitäten/Gewährleistung
1. Geschuldete Eigenschaften
Qualitätsmerkmale des entsprechenden Service oder Produktes werden ausschließlich
im jeweiligen Kundenvertrag und den Anlagen verbindlich festgelegt. Angaben und/oder
Beschreibungen von Lieferungen und Leistungen durch MZ in Katalogen, Prospekten,
Produktbeschreibungen etc. stellen keine Eigenschaftszusicherung im Rechtssinn
dar.
2. Gewährleistungsumfang
Werden von MZ Dienstleistungen geschuldet, so ist MZ nicht zur Herstellung
eines bestimmten Leistungserfolges verpflichtet. Demgemäß ist auch
jegliche Erfolgshaftung von MZ bzw. jede Gewähr für die Herstellung
eines bestimmten Erfolges ausgeschlossen. MZ leistet in keinem Fall Gewähr
für Mängel, die auf das Verhalten Dritter, insbesondere vom Kunden beschäftigten
dritten Unternehmen bzw. Dienstnehmern des Kunden zurückzuführen sind.
MZ weist auch darauf hin, daß sie die angebotenen Internetservices
unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Sorgfalt, Zuverlässigkeit
und Verfügbarkeit betreibt, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür,
dass ihre Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten
Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass die gespeicherten
Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis,
daß Internetservices grundsätzlich von 0:00 bis 24:00 Uhr für
den Kunden verfügbar sind, soweit die Auslastung, Verkehrslage bzw der Betriebszustand
der für den Zugang zu den Services bzw der Abwicklung des Services in Anspruch
genommenen nationalen und internationalen Fernmeldenetzen und -einrichtungen es
zulassen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass MZ nicht verpflichtet bzw. nicht
berechtigt ist, für den Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte
Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Kunde solche Daten innerhalb
von einem Monat nicht ab, so übernimmt MZ keine Gewähr für
die weiter Abrufbarkeit. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach
dem Ermessen von MZ entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.
In diesem Zusammenhang wird auf § 6.3. und 4 dieser AGB hingewiesen; §
5. 2 gilt sinngemäß. Wandlung und Preisminderung werden einvernehmlich
ausgeschlossen.
3. Beginn der Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, und setzt eine unverzügliche
Rüge - vorbehaltlich § 377 Abs 2 HGB - voraus.
4. Test- und Rügepflicht, sonstiger Ausschluß der Gewährleistung
Der Kunde hat aufgetretene Mängel MZ unverzüglich schriftlich
und detailliert anzuzeigen, widrigenfalls die Leistung als ordnungsgemäß
abgenommen gilt und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Gewährleistungsansprüche
des Kunden sind jedenfalls ausgeschlossen, wenn die Mängel
a. aus einer nicht von MZ bewirkten Anordnung und Montage entstanden
sind. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Selbstmontage durch den Kunden oder
Dritte aufgrund vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit MZ vereinbart
war und fachmännisch erfolgte, oder MZ trotz Anzeige des Mangels seiner
Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist, und der
Kunde selbst oder durch fachmännisch Dritte eine zulässige Ersatzvornahme
durchgeführt hat.
b. aufgrund ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse
und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von MZ
angegebene Leistung, unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien
entstanden sind;
c. auf vom Kunden bereitgestelltes Material zurückzuführen sind,
soweit der Kunde nicht nachweist, dass es sich nicht dabei um Beschädigungen,
die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemischer Einflüsse
zurückzuführen sind, handelt;
d. auf das Verhalten Dritter, insbesondere von Kunden beschäftigter dritter
Unternehmen bzw. Dienstnehmer des Kunden zurückzuführen sind, oder
e. sich auf den Ersatz von Teilen bezieht, die einem natürlichen Verschleiß
unterliegen;
f. auf in § 6.2 angegebene Umstände zurückzuführen sind,
für die MZ keine Gewähr übernimmt.
§ 7 Preise und Zahlung
1. Preise
Für die Services von MZ werden einmalige und/oder laufende Entgelte
("Gebühren") berechnet, deren Höhe und Fälligkeit sich
aus den Kundenverträgen und Aufträgen ergeben. Alle angegebenen Gebühren
sind Nettopreise. Die in jeweils gesetzlicher Höhe hinzukommende Umsatzsteuer
wird ebenso, wie sämtliche aufgrund eines Vertrags mit MZ zu entrichtende
Steuern und Abgaben, stets vom Kunden getragen. Die vereinbarte Vertragswährung
Euro (€).
2. Preisänderungen
MZ behält sich bei einer Änderung der für ihre Kalkulation
relevanten Kosten (z.B. Material-, Personal-kosten, Änderungen oder Neueinführungen
von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben), eine Änderung (Senkung
oder Erhöhung) des regelmäßigen Entgelts vor. Wurden mit dem Kunden
Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen
nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes mit MZ vereinbart wurde.
Dessen ungeachtet behält sich MZ ein jederzeitiges und sofortiges
Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Abfrage
von bei MZ liegenden WWW-Seiten des Kunden oder zu ungewöhnlich hohen
Datentransfers bei unlimitierten Zugängen des Kunden kommt.
MZ wird dem Kunden die Preisänderung in angemessener Weise rechtzeitig
bekannt geben. Das Recht des Kunden zur vorzeitigen Vertragsauflösung, sowie
allfällige Schadenersatzansprüche des Kunden bleiben davon unberührt.
3. Fälligkeit/Zahlungsverzug
Sofern im Kundenvertrag oder in einem Auftrag nicht anders vereinbart, werden
Services oder sonstige Leistungen gemäß dem folgenden Verfahren in
Rechnung gestellt:
a. Einmalige Gebühren werden von MZ am Bereitstellungstermin in
Rechnung gestellt.
b. Regelmäßige fixe Entgelte werden grundsätzlich im vorhinein
in Rechnung gestellt.
c. Ab einem Auftragsvolumen ab 10.000,00 € werden grundsätzlich mehrere
Teilrechnungen gestellt
Rechnungsbeträge sind jeweils mit Zugang der Rechnung ohne Abzug prompt
fällig und innerhalb eines Zahlungszieles von 7 Tagen ab dem jeweiligen Rechnungsdatum
durch Überweisung auf ein von MZ zu bezeichnendes Bankkonto vorzunehmen.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Valutastand auf diesem Konto
maßgebend, wobei eingehende Geldbeträge vorerst zur Abdeckung aufgelaufener
Kosten, Spesen, Barauslagen, Verzugszinsen und zuletzt für die Tilgung des
offenen Rechnungsbetrages herangezogen werden. Bei Zahlungsverzug ist MZ
berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 14 % pro Monat für alle nach
Ablauf des jeweiligen Zahlbarkeitsdatums ausstehenden Beträge zu verrechnen.
Dessen ungeachtet bleibt MZ berechtigt, den Ersatz aller zur zweckentsprechenden
Verfolgung ihrer Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen vom
Kunden zu verlangen. Der Zahlungsverzug des Kunden berechtigt MZ weiters,
die Erbringung von Services von der vorherigen Zahlung sämtlicher fälliger
und zahlbarer Gebühren einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten abhängig
zu machen, und bei Nichtzahlung die Leistungserbringung nach vorheriger schriftlicher
Verständigung des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen
bzw das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
4. Aufrechnung/Abtretung
Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber MZ und die Einbehaltung
von Zahlungen aufgrund behaupteter, von MZ nicht anerkannter Forderungen
ist ausgeschlossen. Gegen MZ gerichtete Ansprüche des Kunden können
von diesem
nur mit schriftlicher Zustimmung von MZ an Dritte abgetreten werden.
5. Zurückbehaltungsrecht
Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen (insbesondere nach § 1052
ABGB) zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie
überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.
6. Einwendungen gegen die Rechnung
Einwendungen gegen von MZ in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden
innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Rechnung schriftlich zu erheben. Andernfalls
gilt die Forderung als anerkannt. Die Erhebung von Einwendungen hindert die Fälligkeit
des Rechnungsbetrags nicht.
§ 8 Aussetzung der Services
1. Gründe
MZ ist berechtigt, die Bereitstellung der Services ganz oder teilweise
auszusetzen:
a. soweit dies gemäß eines gesetzlichen oder regulierungsbehördlichen
Erfordernisses (oder deren Vollstreckung) oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung
verlangt wird;
b. wenn der Kunde wesentlichen Verpflichtungen aus dem Kundenvertrag (insbesondere
den in §§ 7, 9 und 10 dieser AGB festgelegten Verpflichtungen) nicht
nachkommt und den vertragsgemäßen Zustand nicht innerhalb von 14 Tagen
nach schriftlicher Aufforderung, welche die Aufforderung zur Erfüllung enthält,
wiederherstellt;
c. wenn der Kunde bei Zahlungsverzug nach §7.3 trotz erfolgter Mahnung
auf schriftlichem oder elektronischem Weg unter Setzung einer dreitägigen
Nachfrist und Androhung der Service-Aussetzung weiterhin mit der Zahlung fälliger
Gebühren und sonstiger Entgelte in Verzug ist;
d. wenn die Qualität oder Verfügbarkeit der von MZ gegenüber
anderen Kunden bereitgestellten Dienstleitungen durch das Verhalten des Kunden,
oder durch, oder über seine Geräte oder Anschlüsse beeinträchtigt
wird oder dies droht;
e. wenn ein Kunde oder dessen Kunden eine Dienstleistung so verwendet/n, daß
dies eine Verletzung der Richtlinien für die ordnungsgemäße Nutzung
(Acceptable Use Policy, "Netiquette") oder sonst mißbräuchliche
(insbesondere sicherheits-, betriebsgefährdende oder in sonstiger Weise schädigende
oder belästigende) Verwendung von Dienstleistungen darstellt
oder der begründete Verdacht eines derartigen Mißbrauchs besteht;
f. wenn MZ , deren verbundene Unternehmen, Handelsvertreter oder Auftragnehmer
durch das Verhalten des Kunden oder das Verhalten seiner eigenen Kunden, verbundenen
Unternehmen oder Unterauftragnehmer eine zivil- oder strafrechtliche Verfolgung
oder die Geltendmachung von Ansprüchen oder Schadenersatz droht oder drohen
könnte;
g. wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet
oder ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
h. wenn Reparatur-, Wartungs- oder andere Arbeiten dies erfordern, wobei MZ
sämtliche Kunden vorher schriftlich in Kenntnis setzen wird. Eine derartige
Information unterbleibt, wenn sie nach den Umständen objektiv nicht möglich
ist oder die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern
würde.
Im Fall einer Aussetzung bleibt der Kunde weiterhin zur Zahlung insbesondere
der laufenden Gebühren verpflichtet, die während des Aussetzungszeitraumes
anfallen. Eine Zahlungspflicht besteht nur dann nicht, wenn und soweit der Kunde
die Gründe für die Aussetzung nicht zu vertreten hat.
2. Kündigungsrecht
Die Aussetzung wird innerhalb eines Werktages beendet, nachdem der Grund für
die Aussetzung weggefallen ist, und der Kunde die Kosten für die Aussetzung
und ihre Aufhebung, allfällige Reparaturen sowie weitere Schadenersatzansprüche,
sofern er sie zu vertreten hat, bezahlt hat. Weiters behält sich MZ
das Recht vor, Services im Fall einer Aussetzung durch Erklärung gegenüber
dem Kunden unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen zu kündigen.
Das Recht von MZ zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt
von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 9 Haftung und Schadenersatz von MZ
1. Haftungsumfang
MZ haftet dem Kunden auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund
(z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden
bei Vertragsabschluß, Nebenpflichtsverletzung oder unerlaubte Handlung)
nur, sofern MZ Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden
kann. Die Beweislast dafür trägt der Kunde. Der § 1298 ABGB findet
keine Anwendung.
2.Haftungsbeschränkung
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder bei Fehlen einer nach § 6.1 zugesicherten
Eigenschaft haftet MZ nur für solche vorhersehbaren Schäden,
deren Eintritt durch die wesentliche Vertragspflicht bzw. durch die zugesicherte
Eigenschaft verhindert werden sollte. Die Ersatzpflicht von MZ ist pro
Schadensfall mit einer Schadenspauschale von höchstens 10 % der Auftragssumme
begrenzt, und gilt für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber
der Gesamtheit der Geschädigten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Schadens ist nicht zulässig.
3. Haftungsausschluß
Die Haftung von MZ für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden,
Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen
Dritter ist ausgeschlossen. Weiters haftet MZ nicht:
a. für Schäden, die der Kunde aufgrund der Nichtbeachtung des Vertrages
und seiner Bestandteile, sowie dieser AGB (insbesondere durch Nichtbeachtung der
in § 10 festgelegten besonderen Verpflichtungen) verursacht hat;
b. für Schäden, die auf Handlungen Dritter, auf höhere Gewalt,
oder Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossenen Geräte zurückzuführen
sind
c. für Inhalt, Richtigkeit oder Vollständigkeit übermittelter
Daten. Insbesondere wird keine Haftung für Datenverluste übernommen.
d. für alle Probleme, die ihre Ursachen in Netzen Dritter haben;
e. für vom Kunden erhaltene Emails, vom Kunden abgefragte Daten aus dem
Internet oder für Leistungen dritter Dienstanbieter, und zwar auch dann nicht,
wenn der Kunde den Zugang zu diesen Dienstanbietern über einen Link von der
MZ - Homepage oder über eine Information durch MZ erhält.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten
verbunden ist, und MZ insbesondere nicht für Viren, trojanische Pferde,
Angriffe von Hackern oder ähnliches haftet, sowie dass dadurch entstandene
Schäden und Aufwendungen zu Lasten des Kunden gehen.
f. für Fehleinschätzungen der Erfordernisse des Kunden in Bezug auf
seine Räumlichkeiten, Infrastruktur, Computer- und Übertragungskapazitäten,
sowie darausfolgende Aufwendungen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen
worden ist.
g. für Verzögerungen, Ausbleiben, Unterbrechen oder Verschlechterung
der vereinbarten Services, die dadurch verursacht werden, daß der Kunde
oder dritte Personen, deren Handeln dem Kunden zurechenbar ist, die Services unsachgemäß
nutzen oder behandeln, oder daß der Kunde im Zusammenhang mit den Services
von MZ eigene Hard- oder Software oder sonstiges Material einsetzt, das
von MZ nicht ausdrücklich zugelassen ist und die Störung hervorruft
h. uneingeschränkten Datentransport. Eine entsprechende Verpflichtung
zum Transport von Daten besteht insbesondere dann nicht, wenn sich MZ andernfalls
selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. MZ behält
sich jedoch vor, den Transport von Daten und Diensten, die den österreichischen
Gesetzen, oder internationalen Verpflichtungen, oder den guten Sitten widersprechen,
zu unterbinden und übernimmt diesbezüglich aber keine Haftung.
4. Anzeigeobliegenheit
Der Kunde ist verpflichtet, MZ von jeglicher Unterbrechung oder Störung
unverzüglich, keinesfalls jedoch später als sieben (7) Tage nach Eintreten
des Schadenfalls zu informieren, es sei denn, der Kunde weist nach, daß
von dem Schadensfall nicht zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis zu erlangen
war, widrigenfalls MZ für dadurch verursachte Schäden und Aufwendungen
(z.B. Kosten einer vom Kunden beauftragten Fremdfirma) keine Haftung übernimmt.
§ 10 Besondere Verpflichtungen des Kunden
1. Beachtung der Rechtsvorschriften
Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, daß die Ein- oder Weitergabe
von Daten sowie deren Inhalt oder benutzte Bezeichnungen nicht gegen Strafrecht,
öffentliches Recht, sonstige Rechtsvorschriften oder die guten Sitten verstößt,
und weder die Persönlichkeitsrechte noch Schutz- oder sonstige private Rechte
Dritter (insbesondere Namens-, Marken- und Urheberrechte) verletzt. Der Kunde
wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes (BGBl 97/1950
in der geltenden Fassung), des Verbotsgesetzes (STGBl 13/1945 in der geltenden
Fassung) und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen,
wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen
Beschränkungen unterliegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen
Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber MZ die Verantwortung
für ihre Einhaltung zu übernehmen. Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis,
daß er im Hinblick auf von ihm zur Abfrage durch Dritte bereitgestellte
Daten wie ein Medieninhaber im Sinne des § 1 des Mediengesetzes (BGBl 314/1981
in der geltenden Fassung) behandelt wird.
2. Unbefugte Verwendung durch Dritte
Der Kunde verpflichtet sich, durch geeignete Vorsorgemaßnahmen sicherzustellen,
dass die Bestellung und/oder Nutzung von durch MZ erbrachte Lieferungen
und Leistungen durch unberechtigte Dritte unterbleibt. Der Kunde wird weiters
durch geeignete Maßnahmen Vorkehrungen treffen, dass seine Benutzerdaten
(insbesondere Benutzerkennung und Paßwort)
Geheim gehalten werden und in keiner Weise Unbefugten zukommen können und
steht bei Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt für den unbefugten
Gebrauch des Paßwortes ein. Insbesondere sind dadurch begründete Nutzungsentgelte
nach Maßgabe des § 7.7 vom Kunden zu begleichen.
3. Nutzung fremder Software
Bei Verwendung lizenzpflichtiger Software von MZ oder Dritten verpflichtet
sich der Kunde, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen
einzusehen und diese genauestens einzuhalten. Soweit MZ dem Kunden vertraglich
schutzrechtsfähige Lieferungen oder Leistungen überläßt,
stehen die Schutzrechte an diesen
Lieferungen und Leistungen im Verhältnis zwischen den Parteien ausschließlich
MZ zu. Dies gilt auch für weitere Zusätze, Verbesserungen oder
Modifikationen dieser Lieferungen und Leistungen unabhängig davon, ob diese
unter Mitwirkung des Kunden entstanden sind. Auch in Bezug auf Software, die als
"Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert wird, verpflichtet
sich der Kunde, die vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfällige
Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software (auch deren kurzfristige
Überlassung an Dritte) zu unterlassen. Eine Haftung von MZ für
Software die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert
wird, ist jedenfalls ausgeschlossen.
4. Missbrauch
Der Kunde verpflichtet sich, die von MZ erbrachten Lieferungen und Leistungen
(insbesondere den Zugang zum Internet) nicht rechtsmißbräuchlich zu
nutzen. Dies umfaßt vor allem die Verpflichtung, Handlungen zu unterlassen,
die zur Beeinträchtigung Dritter führen, oder für MZ oder
andere sicherheits- und betriebsgefährdend sind. Verboten sind weiters unerbetenes
Werben und Spamming, jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen
oder Obszönitäten, Belästigungen oder Schädigung anderer Internetteilnehmer,
sowie eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte und
unsachgemäße Verbreitung von Daten, sowie jede sonstige störende
Einwirkung auf die von MZ eingesetzten Leitungen und Systeme.
5. Schad- und Klagloshaltung
Der Kunde verpflichtet sich, MZ , deren Mitarbeiter, Unterauftragnehmer,
Handelsvertreter und verbundene Unternehmen von allen Verbindlichkeiten, Kosten
und Auslagen schad- und klaglos zu halten, die aus einer Verletzung von Rechtsvorschriften,
sowie sonstiger Verpflichtungen resultieren. Davon umfaßt sind vor allem,
jedoch nicht ausschließlich, Ansprüche und Schäden, die durch
die in Verkehr gebrachten Daten entstehen, insbesondere Privatanklagen wegen übler
Nachrede, Beleidigung (§§ 111, 115 StGB), medienrechtliche Entschädigungsansprüche
oder Medieninhaltsdelikte, Verfahren nach dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz,
dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, oder zivilrechtliche Ehrenbeleidigung
und/oder zivil- und/oderstrafrechtliche Kreditschädigung (§§ 1330
ABGB und 152 StGB). Weiters wird der Kunde MZ unverzüglich und vollständig
von jeder gerichtlichen oder außergerichtlichen Inanspruchnahme bei sonstiger
Schadenersatzpflicht informieren, die aus einer Verwendung der vertragsgegenständlichen
Dienste resultiert. Wird
MZ von Dritten infolge eines Verhaltens (Tun oder Unterlassen) des Kunden,
soweit er es zu vertreten hat, in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung
zu, darauf zu reagieren, ohne daß der für den Inhalt verantwortliche
Kunde (außer im Fall groben Verschuldens von MZ ) den Einwand unzureichender
Rechtsverteidigung erheben könnte.
§ 11 Datenschutz
1. Personenbezogene Daten, Verwendung von Daten zu Werbungszwecken
MZ weist darauf hin, daß personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung
unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen (insbesondere
§ 1 Datenschutzgesetz, BGBl I 165/1999 in der geltenden Fassung) elektronisch
erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. MZ beschränkt
diese Vorgänge auf Vertragsdurchführung, auf Erkennung, Eingrenzung
und Beseitigung von Störungen und Fehlern, sowie auf zur Aufdeckung und Unterbindung
rechtswidriger Inanspruchnahme der Dienste unerläßliche Fälle.
Bis zur Klärung offener Entgeltfragen ist MZ berechtigt, personenbezogene
Vermittlungsdaten im notwendigen Umfang zu speichern und im gesetzlichen Rahmen
eine Access-Statistik zu führen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden,
von MZ Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services von MZ
oder Geschäftspartnern von MZ in angemessenem Umfang per Email zu
erhalten. Der Kunde erklärt sich weiters einverstanden, dass Namen und erbrachte
Leistungen auf eine Referenzliste gesetzt werden und diese anderen Kunden ausgehändigt
wird.
2. Datensicherheit
MZ betreibt seine angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher
Sorgfalt und Zuverlässigkeit und wird alle technisch möglichen und zumutbaren
Maßnahmen ergreifen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen.
Für den Fall, daß Dritte auf rechtswidrige Art und Weise bei MZ
gespeicherte Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen, bzw. diese weiterverwenden,
haftet MZ dem Kunden nur bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem
Verhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die Einschränkungen der Gewährleistung
(§ 6) und der Haftung (§ 9) für Daten durch MZ hingewiesen.
§ 12 Vertragsdauer/Beendigung des Vertrags
1. Dauer
Soweit im Kundenvertrag nicht anderes bestimmt, sind zwischen den Vertragspartnern
abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen auf unbestimmte
Zeit abgeschlossen. Werden derartige Verträge auf bestimmte Zeit abgeschlossen,
verlängern sie sich automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer,
sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung
einer dreimonatigen Kündigungsfrist vor dem Zeitpunkt des Beendigungsdatums
aufgekündigt werden.
2. Kündigung, Auflösung
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, zwischen ihnen geschlossene Dauerverträge
nach Maßgabe des jeweiligen Kundenvertrags oder der jeweiligen Aufträge
ordentlich zu kündigen. Soweit in solchen Kundenverträgen / Aufträgen
nicht anders vereinbart, kann der Vertrag von jedem Vertragspartner unter Einhaltung
einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende/Vertragsende aufgekündigt
werden. Zwischen den Vertragsparteien geschlossene Verträge können von
jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufgelöst
werden. Ein wichtiger Grund, der MZ zur sofortigen Vertragsauflösung
berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde sich nach § 7.3 in qualifiziertem
Zahlungsverzug befindet, oder seine Verpflichtungen gemäß § 10
nicht nachkommt, trotz Aufforderung von MZ störende oder nicht zugelassene
Einrichtungen nicht unverzüglich vom Netzanschluß entfernt, oder die
"Netiquette" nicht einhält und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
für MZ dadurch unzumutbar ist. Anstelle eines sofortigen Rücktritts
vom Vertrag liegt es in diesen Fällen im freien Ermessen von MZ ,
anstelle der Vertragsauflösung die Services (vorerst) gemäß §
8 auszusetzen. Der Entgeltsanspruch von MZ für die vertraglich vorgesehene
Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und die Geltendmachung
daraus resultierender Schadenersatzansprüche bleibt davon unberührt,
sofern der Kunde diese zu vertreten hat. Jede Kündigung bzw Auflösung
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform gemäß § 16. 2.
3. Nutzungseinstellung/Rückgabepflicht
Bei Beendigung des Vertrages - aus welchem Grund auch immer - ist der Kunde dazu
verpflichtet, unverzüglich die Nutzung von Lieferungen und Leistungen durch
MZ einzustellen, und MZ sämtliche Unterlagen und Gegenstände,
die dem
Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung übergeben worden sind, in
einwandfreiem Zustand auf eigene Kosten und Gefahr zurückzugeben. Kommt der
Kunde seiner Rückstellungsverpflichtung nicht unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb zwei Wochen nach Vertragsbeendigung nach, oder nimmt der Kunde
Lieferungen und Leistungen von MZ auch nach Vertragsende in Anspruch (z.B.
zur Realisierung der technischen Beendigung des Vertrages), so schuldet er MZ
für diesen Zeitraum eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Vergütung,
die nach dem beendeten Vertrag zu zahlen gewesen wäre, zuzüglich einer
Pauschalaufwandsentschädigung in Höhe von 20 %.
§ 13 Besondere Bestimmungen für Domainregistrierung
1. Vermittlung und Verwaltung der Domain / Vertragsbeziehung
MZ vermittelt und reserviert die beantragte Domain, sofern die gewünschte
Domain noch nicht vergeben ist. Der Kunde erteilt mit Vertragsunterzeichnung MZ
ausdrücklich das Recht, zwecks rascher Verwaltung, die Domain auf MZ
zu registrieren und sämtliche Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. MZ
verpflichtet sich, im Falle von Kündigung der Vertragsvereinbarungen die
Domain-registrierung auf Namen des Kunden zu ändern und sämtliche Unterlagen
in diesem Zusammenhang dem Kunden zu überlassen. Bezüglich der Einrichtung
von Domains für .at, .co.at und .or.at - Adressen ist die Registrierungsstelle
nic.at zuständig, für sonstige Adressen die jeweils zuständigen
Registrierungsstellen. Das Vertragsverhältnis für die Errichtung und
Führung der Domain besteht zwischen MZ und der Registrierungsstelle.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die an die Registrierungsstelle zu entrichtende
Registrierungsgebühr in den von MZ dem Kunden verrechneten Beträgen
bereits enthalten. MZ fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten
Domains für die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle. Sofern nichts
anderes vereinbart wird, erfolgt bei nicht von der nic.at verwalteten Domains
die Verrechnung zwischen dem Kunden und der Domainverwaltungseinrichtung direkt,
wobei MZ dem Kunden diesfalls das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten
technischen Einrichtungen, sowie eine Verwaltungsgebühr verrechnet, soweit
die Parteien nichts gegenteiliges vereinbart haben.
2. Ende des Vertrags mit der Registrierungstelle
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle
nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit MZ aufgelöst wird, sondern
der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.
3. Geltung der AGB der Registrierungstelle
Auf die Domain finden die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar
unter www.nic.at) bzw. der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle
Anwendung. Diese werden dem Kunden von MZ auf Wunsch zugesandt.
4. Rechtliche Zulässigkeit der Domain
MZ ist nicht zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Domain
(etwa in namens-, kennzeichen- oder wettbewerbsrechtlicher Hinsicht) verpflichtet.
Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten
und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird
MZ diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
§ 14 Erbringung von Web-Design- oder Web-Consulting-Dienstleistungen
1. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Informationen, alle Texte und
sonstige Inhalte (zB. Logos), die eingesetzt werden sollen, sowie gegebenenfalls
erforderliche Testdaten und die Hardware, auf der allfällige Installationen
durchgeführt werden sollen zur Verfügung zu stellen. Während erforderlicher
Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür
kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel,
Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur
zu urteilen und zu entscheiden. Auf die Test- und Rügepflicht des Kunden
nach § 6 wird hingewiesen. Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte,
Elemente des Corporate Designs des Auftraggebers etc. bleiben im Eigentum des
Kunden. MZ erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über
alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat MZ von allen Folgen
allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. Eingriff in das Urheberrecht Dritter)
vollständig schad- und klaglos zu halten.
2. Keine Prüfungspflicht von MZ
MZ ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente oder sonstige Inhalte
des Kunden auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen,
kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern.
3. Eigennutzungsrecht von MZ
MZ räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders
vereinbart, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete
Recht ein, das vom Kunden entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen
Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internet für eigene
Zwecke zu nutzen. Jede andere (auch nur teilweise) Nutzung etwa im Bereich anderer
elektronischer Medien, für Printprodukte sowie die Einräumung von Befugnissen
an Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit MZ .
§ 15 Schlußvorschriften
1. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und
MZ gilt österreichisches Recht ausschließlich seiner Verweisungsnormen.
Die Geltung des UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für alle
Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag wird ausschließlich
die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes
in Wien vereinbart.
2. Schriftform
Änderungen, Ergänzungen, Stornierungen sowie der Rücktritt von
zwischen MZ und dem Kunden bestehenden Verträgen und Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dem Schrifterfordernis
wird auch durch unterschriebenes Telefax und Übermittlung elektronischer
Post (E-Mail) welche eine digitale Signatur im Sinn des
Signaturgesetzes (BGBl I 190/1999 in der gültigen Fassung) enthält Rechnung
getragen. Mündliche Nebenvereinbarungen bestehen nicht, und sind unwirksam.
3. Subunternehmer
MZ ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
gegenüber dem Kunden der Hilfe von Subunternehmern zu bedienen. MZ
haftet für Pflichtverletzungen von Subunternehmen gemäß §1313a
ABGB. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführten Haftungsbeschränkungen
gelten auch für die Subunternehmer.
4. Überlassung an Dritte/Wiederverkäufer
Soweit nicht einzelvertraglich ausdrücklich anders vereinbart, erbringt MZ
ihre Services allein zum Zweck der Nutzung im Geschäftsbetrieb des Kunden.
Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche
Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch oder der entsprechenden Vereinbarung mit MZ
. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde, beim
Weitervertrieb die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (vor allem auch hinsichtlich
der Benutzung von vertraglich bereitgestellter Infrastruktur durch MZ zur
Erbringung von Leistungen an Endkunden) und den neuesten Stand der Technik zu
beachten. Der Kunde hat alles zu unterlassen, was geeignet sein kann, den guten
Namen und den Ruf der Lieferungen und Leistungen von MZ zu beeinträchtigen.
Auf die Verpflichtung gemäß § 1.3 dieser AGB wird ausdrücklich
verwiesen. Diese Geschäftsbedingungen sind auch für Vertragspartner
von Wiederverkäufern verpflichtend. Wiederverkäufer stellen MZ
(insbesondere von Ansprüchen Dritter, die aus dem Verstoß der Endkunden
gegen die betreffenden Bestimmungen resultieren) schad- und klaglos.
5. Änderung der Stammdaten/Zustellung
Änderungen der Stammdaten (Firmenname, Adresse, Rechnungsanschrift, Bankverbindung,
Firmenbuchnummer Bzw. sonstige Registernummern, Rechtsform und ähnliches)
sind MZ vom Kunden umgehend schriftlich bekanntzugeben. Folgt keine Änderungsmeldung,
gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden
zuletzt bekanntgegebene Adresse gesandt wurden.
6. Keine normative/interpretative bedeutende Überschriften
Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich
der Übersichtlichkeit und haben keine normative Bedeutung. Insbesondere vermögen
sie weder den Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu
begrenzen noch zu erweitern, oder der Interpretation zu dienen.
7. Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigen
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. MZ und der Kunde kommen
im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel dieser Geschäftsbedingungen überein,
diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.
8. Geheimhaltung/Abwerbeverbot
Beide Vertragparteien sind dazu verpflichtet, Informationen über technische,
kaufmännische und personelle Angelegenheiten des jeweils anderen, die ihnen
im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt geworden sind und bei Anlegung
eines vernünftigen kaufmännischen Maßstabs als geheimhaltungsbedürftig
anzusehen sind, geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch über die
Laufzeit der Vertragsbeziehungen hinaus. Einzelvertraglich können weitere
Vertraulichkeitspflichten vereinbart werden. Der Kunde verpflichtet sich, sowohl
während des Bestehens einer vertraglichen Beziehung zu MZ als auch
innerhalb eines Jahres nach Ende einer solchen weder direkt noch indirekt Mitarbeiter
von MZ abzuwerben oder abzuwerben zu versuchen.
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